Ich bin Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe und Ärztin für Allgemeinmedizin.
Meine Ausbildung zur Fachärztin habe ich in der Univ. Klinik Innsbruck begonnen und im Krankenhaus Hallein abgeschlossen.
Bis Ende 2011 war ich dort als Fachärztin angestellt.
Seit Jänner 2004 bin ich in meiner Ordination als Wahlärztin in Hallein tätig.




Was ist ein Wahlarzt?
Ein Wahlarzt hat keinen direkten Vertrag mit den Sozialversicherungen. Das bedeutet, dass die Abrechnung nicht über einen Krankenschein (E-card) erfolgen kann.
Die Patienten müssen das Honorar direkt nach der Ordination begleichen und können dann um eine Rückerstattung ansuchen. Die Höhe der Rückerstattung beträgt 80% der vorgesehenen Rückvergütung für den Kassenarzt (nicht 80% des Honorars des Wahlarztes!).

 
In unserer Ordination werden die Formalitäten für die Rückerstattung mit Ihnen gemeinsam erledigt.
Wenn Sie die Ordination verlassen, ist für Sie das Ansuchen an Ihre Versicherung schon unterwegs.

Dr. Dorrit Weiss